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Störche
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Störche auf einem Horst
Villa Kym
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Blick Brunngasse auf Kirche
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Störche auf einem Horst
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Villa Kym
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Blick Brunngasse auf Kirche
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Frühling mit Aufforderung SM
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Dienstleistungen: Luft/Wasser- Wärmepumpen

Luft/Wasser- Wärmepumpen

Neue Luft/Wasser-Wärmepumpen sind melde- oder baubewilligungspflichtig.

Baubewilligungspflichtig wenn:

  • sie ausserhalb der Bauzone erstellt werden
  • sie in einer Kernzone oder auf Parzellen erstellt werden auf denen sich Gebäude unter Substanzschutz befinden
  • die Realisierung an einem anderen Standort lärmrechtlich wesentliche Vorteile brächte
  • eine Abstandsunterschreitung vorliegt und diese bewilligungsfähig ist

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In beiden Fällen ist die Meldung via EVEN zu machen.

Weitere relevante Unterlagen bei Meldepflicht sind u.a.: Situationsplan, Datenblätter, Lärmschutznachweis, Nachweis unwesentliche lärmrechtliche Vorteile an einem anderen Standort, usw. 

Einzureichende Unterlagen für ein Baugesuch sind hier ersichtlich.

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Kontaktdaten für fachlichen und technischen Support bzgl. EVEN-Platform:

energieberatungAARGAU, 062 835 45 40, energieberatung@ag.ch

 

Bau und Umwelt, Sektion Hochbau / Infrastruktur
Energie am Bau