Zur Startseite

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Störche
Störche
Störche auf einem Horst
Villa Kym
Villa Kym
Beschreibung Banner
Blick Brunngasse auf Kirche
Blick Brunngasse auf Kirche
 
 
Störche
Störche
Störche auf einem Horst
1
Villa Kym
Villa Kym
Beschreibung Banner
2
Blick Brunngasse auf Kirche
Blick Brunngasse auf Kirche
3
Frühling mit Aufforderung SM
Frühling mit Aufforderung SM
Beschreibung Banner
4
Dienstleistungen: Todesfall melden

Todesfall melden

Ist eine Person in einem Spital oder Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an die Gemeindeverwaltung direkt durch die Verwaltung des Spitals oder des Heimes.

Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.

Die Angehörigen von in Möhlin wohnhaft gewesenen Verstorbenen, werden gebeten, bei der Abteilung Kanzlei vorzusprechen. Bitte nehmen Sie die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (nur wenn zu Hause verstorben) und das Familienbüchlein (wenn vorhanden) mit.

An allen arbeitsfreien Tagen ist der Bestattungsdienst Ahorn unter +41 61 851 43 43 erreichbar. Es steht Ihnen jedoch frei, ein beliebiges anderes Bestattungsinstitut zu beauftragen. Sie finden untenstehend eine Liste mit Beispielen von Bestattungsunternehmen.

Kanzlei
Todesfall