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Feuerwerk richtig abfeuern!

Feuerwerk richtig abfeuern!

11.12.2025

Es gelten folgende Regelungen bezüglich dem Abfeuern von Feuerwerkskörpern an Silvester:

  • Das Zünden von Feuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. August von 18.00 Uhr bis 01.00 Uhr des Folgetages erlaubt.
  • Das Abfeuern von Feuerwerk, das eine Gefahr für Personen, Tieren, Natur, Objekte darstellen, ist nicht erlaubt.
  • Verursachter Abfall muss gleichentags richtig entsorgt werden.
  • Das Zünden von Feuerwerken ist nur entsprechend der gesetzlich definierten Alterskategorie erlaubt.
  • Auf rein bodenknallendes Feuerwerk soll verzichtet werden.
  • Es gelten die Herstellervorschriften auf dem Produkt aus den in der Schweiz offiziell erworbenen Feuerwerken.
  • Feuerwerke ab der Kategorie F4 sind bewilligungspflichtig.

Der Gemeinderat

2025.12.11 Feuerwerk richtig zünden