30.06.2025
Neue Weisung bezüglich dem Zünden von privatem Feuerwerk auf der Allmend an der Bundesfeier in Möhlin
Aufgrund der gefährlichen Vorfälle beim Abbrennen von privatem Feuerwerk an der letztjährigen Bundesfeier auf der Allmend (wie auch auf dem Gemeindehausplatz) sowie in Folge der neu angepassten kantonalen Brandschutzverordnung, ist das Zünden von privaten Feuerwerken aller Art am 1. August auf der Allmend und auf dem Gemeindehausplatz nicht mehr erlaubt.
Dieser Entscheid ist dem Gemeinderat nicht leicht gefallen, doch steht er in der Pflicht, potentielle Sicherheitsrisiken mit Fachstellen regelmässig neu zu beurteilen und bei Bedarf entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Daher gilt, angelehnt an die Empfehlung der Brandschutzfachstelle, ab diesem Jahr ein Verbot für das Abbrennen von privatem Feuerwerk aller Art auf den genannten Flächen.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die traditionelle gemeinsame Bundesfeier ein festlicher und geselliger Anlass bleiben wird – nicht zuletzt dank den vielseitigen Kinder- und Jugendaktivitäten, der musikalischen Begleitung während des offiziellen Festaktes, den Festredner*innen, der Festwirtschaft, dem traditionellen Lampionumzuges und dem grossen Gemeindefeuerwerk.
Wir bitten alle Gäste der offiziellen Bundesfeier, von dieser neuen Regelung Kenntnis zu nehmen und sich an die Weisung zu halten.
Vielen Dank für Euer Verständnis und Eure Mithilfe.
Der Gemeinderat