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Allgemeinverfügung betreffend bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgrund der anhaltenden Trockenheit sowie betreffend Aufhebung des absoluten Feuerverbots
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat die öffentliche Auflage des kantonalen
Nutzungsplans "Salzabbau Nordfeld" freigegeben.
Die öffentliche Auflage erfolgt gemäss § 10 Abs. 5 des Gesetzes über Raumentwicklung und
Bauwesen. Der kantonale Nutzungsplan "Salzabbau Nordfeld" liegt mit dem erläuternden
Planungsbericht und weiteren Dokumenten vom Dienstag, 18. August 2026, bis Mittwoch, 16.
September 2026, in den Verwaltungen der betroffenen Gemeinden Möhlin, Rheinfelden,
Zeiningen und Wallbach sowie bei der Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau,
Verkehr und Umwelt auf.
Alle Daten zum militärischen Aufgebot finden Sie im unten verlinkten Dokument (bitte auf Bild klicken und Informationen vergrössern) respektive durch das Scannen des QR-Codes.