1. Benutzung
Die Gemeindebibliothek steht während der Öffnungszeiten allen zur Verfügung. Für alle Benutzer über 16 Jahren ist die Ausleihe kostenpflichtig.
Zur Recherche stehen den Benutzern PCs und WLAN zur Verfügung.
2. Bibliotheksausweis
Neu eingeschriebenen Benutzern wird ein Ausweis ausgestellt.
Adressänderungen sowie der Verlust des Bibliotheksausweises sind der
Gemeindebibliothek umgehend zu melden.
3. Ausleihen
Medien können nur von eingeschriebenen Personen mit gültigem Benutzerausweis ausgeliehen werden.
Die Ausleihzeit beträgt in der Regel:
Bücher/Comics/Hörbücher 4 Wochen
DVD/Zeitschriften 2 Wochen
E-Medien 3 Wochen
Die Ausleihfrist der Medien (ausser DVD, Zeitschriften und E-Medien) kann verlängert werden, sofern die Medien nicht reserviert oder bereits gemahnt sind.
Ausgeliehene Medien können reserviert werden.
Kinder und Jugendliche können nur Medien mit entsprechender Altersfreigabe ausleihen.
4. Mahnung
Nach Ablauf der Leihfrist wird der Benutzer zur Rückgabe der Medien kostenpflichtig gemahnt.
Bücher und Medien, die nach der 3. Mahnung nicht zurückgebracht werden, gelten als Verlust und werden inklusive Bearbeitungs- und Mahngebühr in Rechnung gestellt.
5. Beschädigung/Verlust
Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust werden neben den Kosten für Reparatur oder Ersatz auch Bearbeitungskosten berechnet.
Defekte Medien dürfen nicht selbst repariert werden.
6. Benutzung der öffentlichen Bibliotheksräume
Essen, Trinken sowie Rauchen sind in den öffentlichen Räumen der Bibliothek nicht gestattet.
Sportgeräte, Rollschuhe, etc. sind im Eingangsbereich abzustellen.
Tiere haben keinen Zutritt zu den Bibliotheksräumen.
7. Ausschluss
Wer wiederholt gegen diese Benutzerordnung verstösst, kann von der Gemeindebibliothek zeitweise oder ganz von der Benutzung ausgeschlossen werden.
8. Haftung
Die Gemeindebibliothek kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden, die durch ausgeliehene Medien entstehen.